PRO-GE will Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung bei Katastropheneinsätzen
Lohnfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte auch abseits von Großschadensereignissen nötig
Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind gerade unter größtem persönlichem Engagement als Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr, eines Rettungsdienstes oder einer Katastrophenhilfsorganisation im Dauereinsatz. Aber noch immer fehlt eine bundesweite Regelung, die eine finanzielle Abgeltung der ehrenamtlichen Helfer:innen sicherstellt und die Freistellung für einen Einsatz nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig macht. „Allen ehrenamtlichen Mitglieder von Hilfsorganisationen, die in Notlagen zu Einsätzen ausrücken, gilt großer Dank und Anerkennung. Aber hier geht es auch um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und um eine Absicherung für ihre Tätigkeit“, sagt PRO-GE Bundesvorsitzender Reinhold Binder.
PRO-GE fordert finanzielle Entschädigung bei jedem Einsatz
Derzeit brauchen freiwillige Helfer:innen und ehrenamtliche Mitglieder von Hilfsorganisationen in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers, damit sie zu Einsätzen ausrücken können. Daran ist auch eine finanzielle Entschädigung geknüpft, die es jedoch nur im Fall von Großschadensereignissen gibt. Die Gewerkschaft PRO-GE fordert zur besseren finanziellen Absicherung, dass den freiwilligen Einsatzkräften ihr Lohn bzw. Gehalt weiterbezahlt wird, unabhängig davon, ob es sich um ein Großschadensereignis handelt oder nicht. Das Geld dazu soll aus dem Katastrophenfonds kommen.
Ehrenamtliche Helfer:innen verdienen Rechtssicherheit
„Es reicht nicht, sich bei jeder Gelegenheit für kostenlose Hilfe zu bedanken. Wir brauchen Rechtssicherheit für tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich ehrenamtlich in den Dienst der Öffentlichkeit stellen“, so Binder. Es fehle ein Rechtsanspruch, der Hilfe auch wirklich außer Streit stellt und es nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig macht, ob ein Katastropheneinsatz möglich ist. „Wir fordern, dass endlich ein Rechtsanspruch auf bezahlte Freistellung für im Katastrophenschutzeinsatz stehende Einsatzkräfte geschaffen wird“, betont Binder abschließend.