Gewerkschaften sind als Vereine organisiert. Sie sind Zweigvereine des ÖGB, das heißt alle Gewerkschaften gehören zum ÖGB als Dachverband. Die Gewerkschaften haben eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Er/sie wird am Gewerkschaftstag, der alle fünf Jahre stattfindet, gewählt. Der ÖGB hat als Dachverband eine Präsidentin oder einen Präsidenten und wählt diese:n beim Bundeskongress..
Es gibt sieben Gewerkschaften im ÖGB. Sie werden auch Teilgewerkschaften oder Fachgewerkschaften genannt. Jede Gewerkschaft hat andere Wirkungsbereiche und verhandelt Kollektivverträge in unterschiedlichen Branchen/Wirtschaftszweigen oder für andere Arbeitnehmergruppen.