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Landarbeiter:innen: Arbeitsminister legitimiert unwürdige Unterbringung

Skandal: Drei Menschen auf 13,88 m² - Tierhalteverordnung sieht mehr Platz für Hunde vor

Am 26. April wurde eine Verordnung zum Landarbeitsgesetz 2021 veröffentlicht, die am 1. Juni 2023 in Kraft tritt. Geregelt werden darin unter anderem die Anforderungen an Arbeitsstätten und Wohnräume für Landarbeiter:innen. "Diese Verordnung ist skandalös. Arbeitsminister Martin Kocher lässt zu, dass drei Menschen für drei Wochen in einem Container mit 13,88 m² untergebracht werden dürfen. Pro Person stehen somit 4,6 m² zur Verfügung. Das grenzt an Sklavenhaltung", betont der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Rainer Wimmer.

Skandalöse Verordnung

Der Gewerkschafter verweist darauf, dass in der zweiten Tierhalteverordnung für drei Hunde ein Zwinger von 25 m² vorgeschrieben ist, den Erntearbeiter:innen gestehe man also nicht einmal die gleiche Fläche wie Hunden zu. 

Saisonarbeiter:innen in der Landwirtschaft kommen überwiegend aus dem Ausland, kennen aufgrund von Sprachbarrieren ihre Rechte oftmals nicht und es gibt immer wieder Fälle von Ausbeutung. "Nun legt Minister Kocher nach und legitimiert menschenunwürdige Unterbringungsmöglichkeiten. Wer solche Gesetze erlässt, darf sich nicht wundern, wenn Arbeitskräfte aus dem Ausland einen Bogen um Österreich machen. Nur mit besseren Arbeitsbedingungen wird es gelingen, den Arbeitskräftemangel zu beheben", so Wimmer.

SEZONIERI

Kampagne für die Rechte der Erntearbeiter:innen in Österreich

Frau mit Krautköpfen auf einem Acker