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Rechtstipp

Neuer Job! Worauf muss ich achten?

Neuer Job, neues Glück! Oder doch nicht? PRO-GE Rechtsexpertin Kathrin Kessler gibt wichtige Tipps rund um den Start in ein neues Arbeitsverhältnis.

Probezeit:

Bei den meisten Arbeitsverhältnissen wird eine Probezeit vereinbart. Diese darf maximal einen Monat lange dauern und muss ausdrücklich vereinbart werden. In dieser Zeit können Arbeitgeber oder auch Arbeitnehmer:innen das Arbeitsverhältnis ohne Frist und ohne Angabe von Gründen lösen. 

Befristungen:

Arbeitsverhältnisse werden zum Teil nur befristet statt unbefristet abgeschlossen. Sie enden also automatisch mit einem bestimmten Tag oder mit Eintritt eines bestimmten Ereignisses, wie z. B. der Rückkehr eines Kollegen aus der Karenz. Vielleicht schaffst du es unter Verweis auf den Arbeitskräftemangel doch, einen unbefristeten Arbeitsvertrag auszuverhandeln.

Arbeitsvertrag:

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar die Regel, aber kein Muss. Auch mündliche Vereinbarungen können damit ein Arbeitsvertrag bzw. ein Teil davon werden. Aber Achtung: Nur mündlich getroffene Vereinbarungen führen oft zu Problemen. Nimm dir Zeit, den schriftlichen Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung zu prüfen! Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, müssen Arbeitnehmer:innen gleich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zumindest einen Dienstzettel mit den wesentlichen Eckdaten, wie bspw. Kollektivvertragseinstufung, Arbeitsort, Normalarbeitszeit, Tätigkeit, Grundlohn und weiteren Entgeltbestandteilen, bekommen.

Arbeitsort:

Insbesondere der Arbeits- bzw. die Einsatzorte sollten klar im Arbeitsvertrag bzw. Dienstzettel angeführt sein, ansonsten drohen für dich nachteilige Unklarheiten bei den Themen Versetzung, Arbeitszeit und Dienstreisen.

Tätigkeitsbeschreibung:

Ebenso muss eindeutig definiert sein, für welche Tätigkeit(en) du eingestellt wirst. Auch hier gehen zu weit gefasste Beschreibungen meist zulasten der Arbeitnehmer:innen, weil Arbeitgeber sie anweisen können, verschiedenste, auch unattraktivere Tätigkeiten auszuüben. 

Arbeitszeit:

Schließlich muss zumindest der Dienstzettel die vereinbarte tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit enthalten. Achte auch darauf, dass vereinbart und schriftlich festgehalten wird, ob du darüber hinaus zu Überstunden verpflichtet bist. Überstunden dürfen nämlich nur bei entsprechender Vereinbarung angeordnet werden. 

Entgelt:

Informiere dich am besten bereits vor dem Einstellungsgespräch über den Mindestlohn laut deinem Kollektivvertrag. Besonders in Zeiten des viel beklagten Arbeitskräftemangels musst du dich aber nicht mit dem Mindestlohn begnügen! Du bist Vertragspartner:in bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses und kein:e Bittsteller:in! Äußere beim Vorstellungsgespräch selbstbewusst deine Vorstellungen. 

Achte bei deiner Einstufung in das kollektivvertragliche Lohnschema auf die richtige Vordienstzeiten-Anrechnung durch den Arbeitgeber. 

Vorsicht bei den sogenannten All-In-Vereinbarungen, also Vereinbarungen, wo alle Überstunden bereits mit einem pauschalen Entgelt abgegolten werden. Diese Vereinbarungen nützen in aller Regel den Arbeitgebern. Beachte: Auch bei All-In-Vereinbarungen muss der Grundlohn gesondert beziffert werden. 

Solltest du auch nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Zweifel an der Richtigkeit deiner Entlohnung haben, wende dich rasch an die PRO-GE, da je nach KV manche Ansprüche bereits nach einigen Monaten verfallen. 

 

Fragen rund um dein neues Arbeitsverhältnis? Die Expert:innen der PRO-GE beraten dich gerne. Ansprechpartner:innen in deiner Region findest du unter www.proge.at/kontakt

 

 

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