Bundesregierung
Kündigungsfristen: Gesetzliche Verschlechterungen verhindert
War es ein Textierungsfehler oder ein Versuch, durch die Hintertür Arbeitnehmer:innenrechte auszuhebeln?
Am 11. Mai 2023 wurde im Sozialausschuss des Parlaments über eine Regierungsvorlage abgestimmt, die ursprünglich auch Verschlechterungen für Arbeiter:innen im Bereich der Kündigungsfristen beinhaltet hätte. Nach einem öffentlichen Aufschrei wurde dieses Vorhaben seitens der Regierungsparteien jedoch zurückgenommen. "Es ist erfreulich, dass es weiterhin keine Möglichkeit gibt, die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeiterinnen und Arbeiter flächendeckend auszuhebeln. Dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack: Hat es sich wirklich nur um einen Textierungsfehler gehandelt, wie das Sozial- und Arbeitsministerium behauptet, oder war es ein Versuch, durch die Hintertür Verschlechterungen für Arbeiter:innen ins Gesetz zu schmuggeln?", so der Bundesvorsitzende der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE), Rainer Wimmer.
Langer Weg für Gleichstellung
Der Gewerkschaftsvorsitzende erinnert daran, dass die Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter:innen an jene der Angestellten von Seiten der ÖVP und der Wirtschaftskammer massiv bekämpft wurde. 2017 wurde im sogenannten freien Spiel der Kräfte auf Initiative sozialdemokratischer Abgeordneter die rechtliche Gleichstellung von Arbeiter:innen und Angestellte beschlossen. Im Bereich der Kündigungsfristen hat die Umsetzung jedoch – nach mehrmaligen Verschiebungen – bis Oktober 2021 gedauert. Bis dahin konnten in manchen Branchen Arbeiter:innen von einem Tag auf den anderen gekündigt werden. Seither beträgt die Kündigungsfrist bei Dienstgeberkündigung mindestens sechs Wochen. Dieser arbeitsrechtliche Fortschritt war nun akut bedroht. "Die Vorgehensweise von Minister Kocher, in eine themenfremde Regierungsvorlage folgenschwere Passagen für Arbeit:innen einzufügen, zeigt uns, dass wir bei dieser Regierung äußerst wachsam sein müssen. Trotz Fachkräftemangels wird nicht davor zurückgeschreckt, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern", sagt Wimmer.
Kein Einzelfall
Immer dann, wenn es zu einem Aufschrei der Gewerkschaften komme, werde zurückgerudert. Dies sei nicht nur aktuell bei den Kündigungsfristen, sondern auch bei der angedachten Verlängerung der Höchstarbeitszeit für Jugendliche und Schwangere auf 10 Stunden pro Tag der Fall gewesen. "Die Grenzen werden immer wieder aufs Neue ausgereizt und immer im Sinne der Wirtschaft. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in den Gewerkschaften einen starken Partner, wenn es darum geht, solche Spielchen aufzudecken", unterstreicht der Gewerkschafter.