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Hilfe bei Insolvenz

Was tun, wenn die Firma pleite geht?

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Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Er kann dann seine fälligen Zahlungen, also zum Beispiel Löhne oder Gehälter nicht mehr leisten. In diesem Fall kann ein Insolvenzverfahren beim zuständigen Gericht eröffnet werden. Die gute Nachricht für Arbeiter:innen und Lehrlinge: Die Löhne sind gesetzlich gesichert und werden vom Insolvenzentgelt-Fonds bezahlt.

Wenn eine Firma die Löhne nicht mehr zahlen kann, springt in Österreich der Insolvenzentgelt-Fonds ein. In diesen so wichtigen Fonds zahlen alle Firmen ein. Auch das fällt unter die als oft überflüssig dargestellten Lohnnebenkosten!

Wie Arbeiterinnen, Arbeiter und Lehrlinge bei einer Insolvenz zu ihrem Geld kommen und wo sie Unterstützung bekommen, lest ihr hier.

Nein. Die Insolvenzeröffnung ändert nichts an Ihrem aufrechten Arbeitsverhältnis. Sie müssen also weiterhin zur Arbeit gehen und ihre bisherigen Tätigkeiten wie gewohnt verrichten.

Nein. Die Löhne sind gesetzlich gesichert und werden vom Insolvenzentgelt-Fonds (IEF) bezahlt. Das passiert jedoch nicht automatisch: Die Forderungen müssen bei Gericht angemeldet und beim IEF beantragt werden. Aber keine Sorge: Arbeiterkammer und Gewerkschaft unterstützen Arbeiternehmer:innen dabei!

Zu den Kontaktstellen in den Bundesländern des Insolvenzschutzverbandes für Arbeitnehmer:innen (am Ende der Seite).

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge)
  • freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter
  • deren Hinterbliebene oder Erben

  • Laufende Entgelte (Löhne, Gehälter, Überstundenzahlungen etc.)
  • Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • allfällige Kündigungsentschädigung und Urlaubsersatzleistung
  • Abfertigung (alt)

Das Insolvenz-Entgelt wird höchstens bis zu einem monatlichen Bruttobetrag von 12.120 Euro (im Jahr 2024) übernommen. Dieser Betrag ist abhängig von der jährlich festgesetzten Höchstbeitragsgrundlage zur gesetzlichen Sozialversicherung.

Für Zeitguthaben (Gutstunden) erhalten Sie Insolvenz-Entgelt bis maximal brutto 50,50 Euro (Wert 2024) pro Stunde inklusive Zuschlag.

Gesichert sind die Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Insolvenz oder 6 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses fällig waren.

Ältere Ansprüche sind nur gesichert, wenn sie beim Arbeitsgericht innerhalb von 6 Monaten (ab Fälligkeit) eingeklagt werden.

Nein. Aber Mitglieder der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft bekommen kostenlose Beratung und Vertretung durch den Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), einem gemeinsamen Verein von Arbeiterkammern und Gewerkschaften.

Sie sind von einer Insolvenz betroffen? Hier finden Sie Hilfe!

So hilft Ihnen der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA):

  • Forderungen berechnen: Wie viel Geld müssen Sie noch bekommen (offene Löhne, Überstunden, Urlaubsgeld usw.)?  
  • Forderungen anmelden: Der ISA bringt Ihre Geldforderungen im Insolvenzverfahren bei Gericht ein.
  • Antrag stellen: Sobald die offenen Forderungen berechnet sind, stellt der ISA den Antrag für Ihr Insolvenz-Entgelt bei der Insolvenz-Entgelt-Fonds-Service GmbH.