Unfallversicherung für Funktionär:innen der Gewerkschaft PRO-GE
Der Bundesvorstand der PRO-GE hat 2014 eine kollektive Unfallversicherung für Funktionär:innen der Gewerkschaft PRO-GE beschlossen.
Diese Versicherung ist seit 01. Juli 2014 gültig und somit sind gegebenenfalls Schadensfälle gedeckt.
- Vertragsgrundlagen:
Vertragsgrundlage sind die allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2005) - Versicherte Personen:
Funktionär:innen der Gewerkschaft PRO-GE - Versicherte Ereignisse:
Unfälle die sich bei der Teilnahme an Veranstaltungen der PRO-GE und am direkten Weg von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz zu dieser Veranstaltung und zurück ereignen sollten. - Versicherungssummen pro versicherter Person:
- € 50.000,-- beginnend ab 10 % dauernder Invalidität, maximale Leistung € 200.000,-
Erläuterung: Bei 10%iger Invalidität gelangen € 5.000,-- zur Auszahlung, die maximale Leistung von € 200.000,-- ergibt sich aus der vertraglich abgeschlossenen vierfachen Leistung bei 100%iger Invalidität - € 500,-- für eine monatliche Unfallrente
ab 50%iger Invalidität, Zahlungszeitraum bis zum 65. Lebensjahr - € 50.000,-- für Todesfall und € 250,-- monatlich je versorgungspflichtigem Kind, Zahlung bis zum 18. Lebensjahr, maximal jedoch 5 Jahre
Um einen Schadensfall zu melden, die Unfall-Schadensanzeige vollständig ausfüllen und gegebenenfalls mit ärztlichen Bestätigungen versehen an PRO-GE Bundesgeschäftsführer Stefan Guggenberger unter der Mailadresse organisation@proge.at übermitteln.