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Dein Beitrag für eine gerechte Arbeitswelt

Alle Mitglieder zahlen ein Prozent des Bruttoeinkommens als Mitgliedsbeitrag.

Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder Aufwandsentschädigungen wie zum Beispiel Nächtigungsgelder oder Fahrtkostenersätze werden nicht zum Bruttoeinkommen gerechnet.

Achtung! Manche Unterstützungen und Leistungen können erst in Anspruch genommen werden, wenn du eine gewisse Anzahl an Monaten sogenannte Vollbeiträge geleistet hast. Ein Vollbeitrag ist der reguläre Mitgliedsbeitrag bei Beschäftigung von einem Prozent des Bruttolohnes. Außerdem wird vor Auszahlung überprüft, ob du tatsächlich ein Prozent deines Bruttolohnes als Mitgliedsbeitrag bezahlst.

Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag einzahlen?

  1. Lohnabzug: Der Betrieb überweist den Mitgliedsbeitrag direkt von deinem Lohn an uns.
  2. Pensionsabzug: Die Pensionsversicherungsanstalt überweist den Mitgliedsbeitrag direkt von deiner Pension an uns.
  3. Du überweist den Beitrag mit Abbuchungsauftrag oder Erlagschein.

Achtung bei Zahlung mit Abbuchungsauftrag oder Erlagschein:
Bitte gib uns Veränderungen wie zum Beispiel die Einkommenshöhe oder einen Arbeitsplatzwechsel per E-Mail an mitgliederservice@proge.at bekannt.

Beitragsfreie Zeiten

Es gibt beitragsfreie Zeiten, die als Mitgliedschaft angerechnet werden können. Voraussetzung dafür ist eine mindestens 6-monatige Mitgliedschaft und die Information an die PRO-GE über:

  • Gesetzlichen Mutterschutz
  • Elternkarenz im gesetzlichen bzw. betrieblichen Ausmaß
  • Präsenz- und Zivildienst
  • Bildungskarenz
  • Familienhospizkarenz (bei völliger Freistellung)
  • Entwicklungshilfe

Reduzierte Beiträge

Diese Personen zahlen folgende reduzierte Beiträge monatlich:

  • Geringfügig Beschäftigte, 3 Euro
  • Pensionist:innen, 3 Euro
  • Arbeitslose, 3 Euro
  • Vorzeitiger Mutterschutz, 3 Euro
  • Schüler:innen, Student:innen, 1 Euro
  • Zweitmitglieder: Personen, die bei einer anderen Gewerkschaft Hauptmitglied sind und dort ihren Vollbeitrag leisten zahlen für eine PRO-GE Mitgliedschaft 10 Euro.

Steuerliche Abschreibung

Dein Beitrag für die Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd. Wird der Mitgliedsbeitrag direkt vom Lohn oder von der Pension abgezogen, erfolgt die steuerliche Berücksichtigung bereits durch die Lohnverrechnung des Betriebes oder die Pensionsversicherungsanstalt.

Finanzamtsbestätigung

Die Bestätigungen der geleisteten Mitgliedsbeiträge für die Arbeitnehmer:innen-Veranlagung sind hier abrufbar.

Achtung! Bei Lohnabzug oder Pensionsabzug erfolgt die steuerliche Berücksichtigung automatisch. In diesen Fällen ist keine Finanzamtsbestätigung nötig und auch nicht abrufbar.