Kohlensäuregetränkegewerbe: KV-Löhne steigen um 8,7 Prozent
Neuer Mindestlohn beträgt 2.125,49 Euro
Bei der Kollektivvertragsverhandlung am 07.12.2023 für das Kohlensäuregetränkegewerbe konnte ein erfolgreicher Lohnabschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 8,7 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,7 %
Neuer Mindestlohn: € 2.125,49
Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate
13. Dezember 2023
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