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Kohlensäuregetränkegewerbe: KV-Löhne steigen um 8,7 Prozent

Neuer Mindestlohn beträgt 2.125,49 Euro

Bei der Kollektivvertragsverhandlung am 07.12.2023 für das Kohlensäuregetränkegewerbe konnte ein erfolgreicher Lohnabschluss erzielt werden.

 

Das Ergebnis im Detail:

 

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 8,7 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,7 %

 

Neuer Mindestlohn: € 2.125,49

 

Geltungstermin: 1. Jänner 2024

Laufzeit: 12 Monate

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