Pixabay
EVU: KV-Löhne steigen zwischen 3,3 und 3,5 Prozent
Neuer Mindestlohn von 2.544,78 Euro
Am 20. Januar 2025 wurde in der zweiten Verhandlungsrunde eine Einigung für die Beschäftigten der Elektrizitätsunternehmen (EVU) Österreich erzielt. Die Gespräche über den Kollektivvertrag 2025 begannen bereits im vergangenen Jahr im Rahmen des Wirtschaftsgesprächs. Dabei standen die Energiewende und die aktuellen gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen im Mittelpunkt der Diskussionen. Nach intensiven Verhandlungen konnte nun ein ausgewogener und fairer Abschluss erreicht werden, der den Interessen der Beschäftigten gerecht wird. Die den Verhandlungen zugrunde gelegte rollierende Inflation lag bei 2,9 Prozent.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Mindestlöhne von 3,3 – 3,5 %
- Beschäftigungsgruppen 1-9: 3,5 %
- Beschäftigungsgruppen 10-14: 3,4 %
- Beschäftigungsgruppe 15: 3,3 %
- neuer Mindestlohn € 2.544,78
- Erhöhung der Ist-Löhne von 3,3 - 3,4 %
- Beschäftigungsgruppen 1-14: 3,4 %
- Beschäftigungsgruppe 15: 3,3 %
- Erhöhung der Zulagen um 3,4 %
- Erhöhung der Schichtzulagen (2. Schicht um 3,4 % - 3. Schicht um 7,0 %)
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen von 3,5 % bis 5,0 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 3,0 %
- Kinderzulage beträgt € 73,818
Weitere Ergebnisse:
- Verbesserungen im Rahmenrecht
- Erhöhung Kilometergeld
Gültig ab 1. Februar 2025
BETRIEBRÄTE SEHEN MEHR! Logge dich ein!
21. Januar 2025