Gewerbe Agrarservice: Löhne werden um 2,9 Prozent erhöht
Neuer Mindestlohn von 1.962,84 Euro
Bei der Lohnverhandlung am 14. Februar 2025 konnte für die Arbeitnehmer:innen im Gewerbe Agrarservice ein Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Die Lohngruppen werden um 2,9 % erhöht
- Der Nachtstundenzuschlag wird auf € 3,00 erhöht
- Die Praktikantenentschädigung wird um durchschnittlich 2,94 % erhöht
- Taggeld und Nächtigungsgeld werden an die gesetzlichen steuerlichen Freigrenzen angehoben
Neuer Mindestlohn: 1.962,84 €
Geltungstermin: 1. März 2025
Laufzeit: 12 Monate
14. Februar 2025