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Gewerbe Agrarservice: Löhne werden um 2,9 Prozent erhöht

Neuer Mindestlohn von 1.962,84 Euro

Bei der Lohnverhandlung am 14. Februar 2025 konnte für die Arbeitnehmer:innen im Gewerbe Agrarservice ein Abschluss erreicht werden. 

Das Ergebnis im Detail:

  • Die Lohngruppen werden um 2,9 % erhöht
  • Der Nachtstundenzuschlag wird auf € 3,00 erhöht
  • Die Praktikantenentschädigung wird um durchschnittlich 2,94 % erhöht
  • Taggeld und Nächtigungsgeld werden an die gesetzlichen steuerlichen Freigrenzen angehoben

Neuer Mindestlohn: 1.962,84 €

Geltungstermin: 1. März 2025
Laufzeit: 12 Monate