Forst- u. Landarbeiter:innen der Gemeinde Wien: +3,5 Prozent
Mindesterhöhung 82,40 Euro; rückwirkend mit 1. Jänner 2025
Bei der Lohnverhandlung für die Forst- und Landarbeiter:innen der Gemeinde Wien konnte die PRO-GE am 21. Jänner 2025 nachstehenden Abschluss erreichen.
Das Ergebnis:
2025:
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 3,5 Prozent, mindestes jedoch um 82,40 Euro erhöht
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 3,5 Prozent erhöht
2026:
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um die rollierende Inflation +0,3 Prozent erhöht
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um die rollierende Inflation +0,3 Prozent erhöht
Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen 2.310,38 Euro
Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen 2.252,22 Euro
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
21. Januar 2025
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