Fruchtsaftindustrie: 3,15 Prozent mehr Lohn
2.000 Euro Lehrlingseinkommen im 4. Lehrjahr
Bei der Lohnverhandlung für die Beschäftigten der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 17. Februar 2025 einen erfolgreichen Abschluss erzielt.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,15 Prozent
- Lehrlingseinkommen:
- 1. Lehrjahr – 1.200 Euro
- 2. Lehrjahr – 1.400 Euro
- 3. Lehrjahr – 1.800 Euro
- 4. Lehrjahr – 2.000 Euro
- Erhöhung der Zehrgelder um 3,15 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3,15 Prozent
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
Neuer Mindestlohn: € 2.158,75
Geltungstermin: 1. Februar 2025
Laufzeit: 12 Monate
17. Februar 2025
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte