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Fruchtsaftindustrie: 3,15 Prozent mehr Lohn

2.000 Euro Lehrlingseinkommen im 4. Lehrjahr

Bei der Lohnverhandlung für die Beschäftigten der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 17. Februar 2025 einen erfolgreichen Abschluss erzielt.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 3,15 Prozent
  • Lehrlingseinkommen: 
    • 1. Lehrjahr – 1.200 Euro
    • 2. Lehrjahr – 1.400 Euro
    • 3. Lehrjahr – 1.800 Euro
    • 4. Lehrjahr – 2.000 Euro
  • Erhöhung der Zehrgelder um 3,15 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3,15 Prozent
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht

Neuer Mindestlohn: € 2.158,75

Geltungstermin: 1. Februar 2025
Laufzeit: 12 Monate 

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