KV-Abschluss Geflügelindustrie 2025
2,92 Prozent mehr Lohn mit 1. März
Für die Arbeiter:innen in der österreichischen Geflügelindustrie konnte die PRO-GE nachstehenden Kollektivvertragsabschluss erzielten.
Das Ergebnis:
- die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 2,92 % erhöht
- die Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder werden um 2,92 % angehoben
- die Überzahlungen bleiben in voller Höhe aufrecht.
Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.947,71 Euro
Geltungstermin: 1. März 2025
Laufzeit: 12 Monate
11. März 2025