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KV-Abschluss Geflügelindustrie 2025

2,92 Prozent mehr Lohn mit 1. März

Für die Arbeiter:innen in der österreichischen Geflügelindustrie konnte die PRO-GE nachstehenden Kollektivvertragsabschluss erzielten. 

Das Ergebnis:

  • die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 2,92 % erhöht
  • die Dienstalterszulagen sowie Zehrgelder werden um 2,92 % angehoben
  • die Überzahlungen bleiben in voller Höhe aufrecht. 

Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.947,71 Euro

Geltungstermin: 1. März 2025
Laufzeit: 12 Monate