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Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe: 2,95 Prozent mehr Lohn

Lehrlingseinkommen werden um durchschnittlich 3,46 Prozent angehoben

Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiter:innen der gewerblichen gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben hat die PRO-GE einen positiven Abschluss erreicht.

Das Ergebnis:

  • Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 2,95 Prozent erhöht und auf den nächsten Centbetrag aufgerundet, das ergibt somit eine Gesamterhöhung von 2,98 Prozent.
  • Die Lehrlingseinkommen werden im Durchschnitt um 3,46 Prozent erhöht.
  • Verbesserungen konnten im § 10 (sonstige Arbeitsverhinderung) vorgenommen werden.
  • Erhöhung des Nächtigungsgeldes auf € 17,00.
  • Textmäßige Überarbeitung des Rahmenkollektivvertrages.

Der neue Mindestlohn beträgt € 2.166,60

Geltungstermin: 1. März 2025
Laufzeit: 12 Monate

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