Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetriebe: 2,95 Prozent mehr Lohn
Lehrlingseinkommen werden um durchschnittlich 3,46 Prozent angehoben
Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiter:innen der gewerblichen gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben hat die PRO-GE einen positiven Abschluss erreicht.
Das Ergebnis:
- Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 2,95 Prozent erhöht und auf den nächsten Centbetrag aufgerundet, das ergibt somit eine Gesamterhöhung von 2,98 Prozent.
- Die Lehrlingseinkommen werden im Durchschnitt um 3,46 Prozent erhöht.
- Verbesserungen konnten im § 10 (sonstige Arbeitsverhinderung) vorgenommen werden.
- Erhöhung des Nächtigungsgeldes auf € 17,00.
- Textmäßige Überarbeitung des Rahmenkollektivvertrages.
Der neue Mindestlohn beträgt € 2.166,60
Geltungstermin: 1. März 2025
Laufzeit: 12 Monate
22. Januar 2025
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