Ledererzeugende Industrie: Löhne werden um 2,5 Prozent erhöht
KV-Erhöhung für 2026 bereits fixiert
Bei der am 13.02.2025 stattgefundenen Verhandlung zum Kollektivvertrag für die Beschäftigten in der Ledererzeugenden Industrie konnte ein Abschluss erzielt werden.
Trotz der aktuell sehr angespannten wirtschaftlichen Lage in der Branchen (Autozulieferbranche) einerseits und dem nach wie vor hohen Druck der Lebenshaltungkosten für die Beschäftigten, wurde eine tragbare sozialpartnerschaftliche Lösung gefunden.
LOHNRECHTLICHE VERBESSERUNGEN:
- 2,5 % KV-Erhöhung; Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne/-gehälter zum 1.2.2025
- KV-Erhöhung für 2026 bereits fix: rollierende Inflation + 0,4%
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung bestehender Überzahlungen; die bisher bestehende betragsmäßige Überzahlungsdifferenz zwischen KV- und Ist-Lohn/-gehalt bleibt in unveränderter Höhe aufrecht.
- 2,5 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen zum 1.2.2025 (gerundet auf den nächsten vollen Euro)
Der neue Mindestlohn beträgt: 1.684,79 EURO
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
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21. Februar 2025
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