Arbeitskräfteüberlassung: 8,5 Prozent mehr Lohn
KV-Abschluss gilt rückwirkend mit 1. Jänner 2024.
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für rund 80.000 Arbeiter:innen in der Arbeitskräfteüberlassung hat die PRO-GE am 14. Februar 2024 einen erfolgreichen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden rückwirkend mit 1. Jänner um 8,5 Prozent erhöht. Der neue Mindestlohn beträgt damit 2.191,27 Euro.
Das Ergebnis im Überblick:
- KV-Löhne steigen um 8,50 Prozent
- neuer Mindestlohn 2.191,27 Euro
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
- Mitarbeiterprämie 2024: Die Vertragspartner beschließen diesbezüglich weiterführende Gespräche zu führen
Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2024:
BG F Techniker
€ 23,37
BG E Qualifizierte Facharbeiter:in
€ 18,97
BG D Facharbeiter:in
€ 16,48
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer:in
€ 14,71
BG B Angelernte Arbeitnehmer:in
€ 13,09
BG A Ungelernte Arbeitnehmer:in
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 13,09
Gültig ab 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monat
15. Februar 2024