KV-Abschluss Alkoholfreie Erfrischungsgetränkeindustrie 2024
Löhne steigen rückwirkend mit 1. Jänner um 8,1 Prozent
Für die Beschaftigten der alkoholfreien Erfrischungsgetränkeindustrie hat die PRO-GE folgenden Abschluss erreicht.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Löhne um 8,1 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,1 Prozent plus Aufrundung auf die nächsten 5 Euro
- Erhöhung der DAZ um 8,1 Prozent plus Aufrundung auf den nächsten vollen Euro; ergibt eine durchschnittliche Erhöhung von 8,8 Prozent
- Erhöhung der Verkaufsprovisionen um 8,1 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 8,1 Prozent
Die euromäßigen Überzahlungen bleiben voll aufrecht.
Neuer Mindestlohn: € 2.224,09
Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate
29. Januar 2024