KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung 2025
Kollektivvertragliche Mindestlöhne steigen mit 1. Jänner um 3,8 Prozent
Die Gewerkschaft PRO-GE hat mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche am 3. Dezember 2024 Lohnerhöhungen für die knapp 80.000 Arbeiter:innen vereinbart. Trotz wirtschaftlicher Irritationen konnten sich die Sozialpartner auf einen nachhaltigen Kollektivvertragsabschluss einigen.
Das Ergebnis:
- Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne steigen um 3,8 Prozent
- Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen
- Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht
Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2024:
BG F Techniker
€ 24,26
BG E Qualifizierte Facharbeiter:in
€ 19,69
BG D Facharbeiter:in
€ 17,11
BG C Qualifizierte Arbeitnehmer:in
€ 15,27
BG B Angelernte Arbeitnehmer:in
€ 13,59
BG A Ungelernte Arbeitnehmer:in
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)
€ 13,59
Der neue monatliche Mindestlohn beträgt € 2.274,97
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
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03. Dezember 2024
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