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KV-Abschluss Arbeitskräfteüberlassung 2025

Kollektivvertragliche Mindestlöhne steigen mit 1. Jänner um 3,8 Prozent

Die Gewerkschaft PRO-GE hat mit den Vertretern der ArbeitgeberInnen der Arbeitskräfteüberlassungsbranche am 3. Dezember 2024 Lohnerhöhungen für die knapp 80.000 Arbeiter:innen vereinbart. Trotz wirtschaftlicher Irritationen konnten sich die Sozialpartner auf einen nachhaltigen Kollektivvertragsabschluss einigen.

Das Ergebnis:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne steigen um 3,8 Prozent
  • Hinsichtlich der Erhöhung der Zulagen und Zuschläge wird auf den Kollektivvertrag für das Metallgewerbe verwiesen
  • Überzahlung des Grundlohnes bleibt aufrecht

Beschäftigungsgruppen und Stundenlöhne ab 1. Jänner 2024:

BG F Techniker

€ 24,26

BG E Qualifizierte Facharbeiter:in

€ 19,69

BG D Facharbeiter:in

€ 17,11

BG C Qualifizierte Arbeitnehmer:in

€ 15,27

BG B Angelernte Arbeitnehmer:in

€ 13,59

BG A Ungelernte Arbeitnehmer:in
(im 1. Jahr der Betriebszugehörigkeit)

€ 13,59

Der neue monatliche Mindestlohn beträgt € 2.274,97

Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate

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