Bäuerliche Betriebe Burgenland: +3,3 Prozent
Neuer Mindestlohn 1.818,23 Euro ab 1. Jänner 2025
Bei der Lohnverhandlung für die Arbeitnehmer:innen der bäuerlichen Betriebe des Bundeslandes Burgenland konnte die PRO-GE am 3.12.2024 nachstehenden Abschluss erreichen (zugrundeliegende Inflationsrate 3,2 Prozent).
Das Ergebnis im Überblick:
- Die Monatslöhne werden um 3,3 Prozent erhöht
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 3,3 Prozent
- Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um 3,3 Prozent
- Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf € 550,10 erhöht
Der neue Mindestlohn beträgt € 1.818,23
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
04. Dezember 2024
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