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Bäuerliche Betriebe Burgenland: +3,3 Prozent

Neuer Mindestlohn 1.818,23 Euro ab 1. Jänner 2025

Bei der Lohnverhandlung für die Arbeitnehmer:innen der bäuerlichen Betriebe des Bundeslandes Burgenland konnte die PRO-GE am 3.12.2024 nachstehenden Abschluss erreichen (zugrundeliegende Inflationsrate 3,2 Prozent).

Das Ergebnis im Überblick:

  • Die Monatslöhne werden um 3,3 Prozent erhöht
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 3,3 Prozent
  • Erhöhung der Praktikantenentschädigung mit Matura um 3,3 Prozent 
  • Die Praktikantenentschädigung ohne Matura wird auf € 550,10 erhöht

Der neue Mindestlohn beträgt € 1.818,23

Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate

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