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Bekleidungsindustrie: 5,4 Prozent mehr Lohn

Umsetzung von 2.000 Euro Mindestlohn bis 31.12.2026 vereinbart

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten in der Bekleidungsindustrie und den Industriellen Wäschereien konnte die PRO-GE am 20. Juni 2024 nach intensiven Verhandlungen einen Abschluss erzielen. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und die Lehrlingseinkommen werden um 5,4 Prozent erhöht. Die Ist-Löhne steigen ebenfalls um 5,4 Prozent, aber mit einer maximalen Erhöhung von 280 Euro. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 5,37 Prozent. Mit diesem Abschluss konnte die hohe Teuerung der letzten 12 Monate für die Beschäftigten der Branche abgegolten werden. Außerdem wurde die Umsetzung auf 2.000 Euro Mindestlohn über einen Stufenplan bis zum 31. Dezember 2026 vereinbart.

Der Abschluss im Überblick:

  • 5,4 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
  • 5,4 Prozent Erhöhung der IST-Löhne, maximal jedoch um € 280
    Bei Teilzeitbeschäftigten verringert sich der Maximalbetrag aliquot entsprechend ihrer vertraglich vereinbarten Normalarbeitszeit.
  • 5,4 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • 5,4 Prozent Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien 
  • Urlaubszuschuss auf der erhöhten Basis
  • 2.000 Euro Mindestlohn – Umsetzung zum 31.12.2026 vereinbart (Stufenplan)
  • Für Wäschereien: 
    • Arbeitsgruppe zur Reform der Lohngruppen 
    • Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2025

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.851,51 (Bekleidungsindustrie) bzw. € 1.870,56 (Industrielle Wäschereien)

Geltungsbeginn: 1.7.2024
Laufzeit: 12 Monate