Erwerbsgärtnereien und Baumschulen Salzburg: +8,3 Prozent
Neuer Mindestlohn 1.818,23 Euro ab 1. Jänner
Für die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Erwerbsgärtnereien und Baumschulen im Bundesland Salzburg konnte die PRO-GE am 11. Jänner 2024 einen Kollektivvertragsabschluss erzielen
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Kollektivvertragsstundenlöhne und Lehrlingseinkommen um 8,3 Prozent
Neuer Mindestlohn: 1.818,23 €
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024
12. Januar 2024