Essig-, Essenzen- und Spirituosenerzeugung: 2000 Euro Mindestlohn erreicht
KV-Löhne steigen im Schnitt um 3,25 Prozent
Bei der Kollektivvertragsverhandlung am 12.12.2024 für die Essig-, Essenzen- und Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung konnte ein erfolgreicher Lohnabschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um Ø 3,25 %
- € 2.000,-- Mindestlohn erreicht
- Neuer Mindestlohn: € 2.003,72
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
17. Dezember 2024
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