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Essig-, Essenzen- und Spirituosenerzeugung: 2000 Euro Mindestlohn erreicht

KV-Löhne steigen im Schnitt um 3,25 Prozent

Bei der Kollektivvertragsverhandlung am 12.12.2024 für die Essig-, Essenzen- und Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung konnte ein erfolgreicher Lohnabschluss erzielt werden.

 

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um Ø 3,25 %
  • € 2.000,-- Mindestlohn erreicht
  • Neuer Mindestlohn: € 2.003,72

 

Geltungstermin: 1. Jänner 2025

Laufzeit: 12 Monate

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