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Essig-, Essenzen- und Spiritousenerzeugung: Höhere Löhne ab 1. Jänner

KV-Löhne steigen um 8,7 Prozent

Bei der Kollektivvertragsverhandlung am 07.12.2023 für die Essigerzeugung, Essenzenerzeugung, Spirituosenerzeugung oder Wermut-, Dessertwein- und Schaumweinerzeugung konnte ein erfolgreicher Lohnabschluss erzielt werden.

 

Das Ergebnis im Detail:

 

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Löhne um 8,7 Prozent
  • Neuer Mindestlohn: € 1.935,96

 

Geltungstermin: 1. Jänner 2024

Laufzeit: 12 Monate

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