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KV-Abschluss EVU: 8,4 Prozent mehr Lohn ab 1. Februar

Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr auf 1.000 Euro angehoben

Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Beschäftigten der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) haben die Gewerkschaften PRO-GE und GPA in der vierten Runde am 30. Jänner 2024 einen Abschluss erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne sowie die Ist-Löhne steigen mit 1. Februar um 8,4 Prozent (Ausnahme Beschäftigungsgruppe 15).

Die Lehrlingseinkommen werden ebenfalls um 8,4 Prozent erhöht, außer im ersten Lehrjahr, wo das Lehrlingseinkommen auf 1.000 Euro angehoben wird (+11,1 Prozent). Im Rahmenrecht wurden unter anderem ein Anspruch auf verlängerte Pflegefreistellung für Mitarbeiter:innen mit erheblich behinderten Kindern und eine aliquotierte Auszahlung des Jubiläumsgeldes bei Pensionsantritt erreicht. Den Verhandlungen zu Grunde gelegt war die Jahresinflation 2023 von 7,8 Prozent.

Das Ergebnis im Überblick:

  • Erhöhung der Mindestlöhne in den Beschäftigungsgruppen 1-14 8,4 Prozent, Beschäftigungsgruppe 15 7,8 Prozent
  • neuer Mindestlohn € 2.458,72
  • Erhöhung der Ist-Löhne in den Beschäftigungsgruppen 1-14 8,4 Prozent, Beschäftigungsgruppe 15 7,8 Prozent
  • Erhöhung der Zulagen um 10 Prozent
  • Erhöhung der Schichtzulagen: 2. Schicht +8,4 Prozent, 3. Schicht +7,5 Prozent
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen von 8,4 Prozent bis 11,1 Prozent
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 6,4 Prozent
  • Kinderzulage beträgt € 71,668

Weitere Ergebnisse:

  • Ausbezahlung des aliquotierten Jubiläumsgeld bei Pensionierung
  • Erhöhung der Pflegefreistellung für Eltern bei Betreuungspflichten für erheblich behinderte Kinder

Geltungstermin: 1. Februar 2024
Laufzeit: 12 Monate

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