KV-Abschluss Fisch- und Feinkostsektor 2024
KV-Löhne steigen im Durchschnitt um 5,87 Prozent, Lehrlingseinkommen um durchschnittlich 6,98 Prozent
Für die Arbeiter:innen im Fisch- und Feinkostgewerbe sowie in der Feinkostindustrie hat die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erzielt. Die durchschnittliche Inflationsrate im Beobachtungszeitraum betrug 5,8 Prozent.
Das Ergebnis im Überblick:
- Kollektivvertraglichen Mindestlöhne durchschnittlich +5,87 Prozent
- Lehrlingseinkommen durchschnittlich +6,98 Prozent
- Dienstalterszulagen +5,85 Prozent
- Überzahlungen bleiben in vollem Ausmaß aufrecht
- Zusatzkollektivvertrag über eine Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024
Der neue Mindestlohn beträgt 1.819,50 Euro.
Geltungstermin: 1. Mai 2024
Laufzeit: 12 Monate
07. Juni 2024