KV-Abschluss Florist:innen und Blumeneinzelhändler:innen
8,3 Prozent mehr Lohn mit 1. März 2024
Bei der Lohnverhandlung für die Florist:innen und Blumeneinzelhändler:innen Österreichs konnte die PRO-GE am 15. März 2024 nachfolgenden Abschluss erreichen.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der Mindestlöhne um 8,3 Prozent
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens um 8,3 Prozent
Neuer Mindestlohn: € 1.841,10
Geltungstermin: 1. März 2024
Laufzeit: 12 Monate
18. März 2024