Forst- & Landarbeiter:innen der Gemeinde Wien: +9,15 Prozent
Mindestbetrag von 192 Euro ergibt bis zu 9,71 Prozent Lohnerhöhung
Bei der Lohnverhandlung für die Forst- und Landarbeiter:innen der Gemeinde Wien konnte die PRO-GE am 12. Jänner 2024 nachstehenden Abschluss erreichen.
Das Ergebnis im Detail:
- Die Mindestlöhne in den Anlagen A und B werden um 9,15 Prozent, mindestes jedoch um 192,- Euro (ergibt bis zu 9,71 Prozent) erhöht
- Die im § 12 genannten Zulagen werden um 9,15 Prozent erhöht
- Im Rahmenrecht wurden Änderungen im § 13 sowie Anpassungen an das Landarbeitsgesetz vorgenommen
Neuer Mindestlohn für ForstarbeiterInnen 2.227,98 Euro
Neuer Mindestlohn für LandarbeiterInnen 2.169,00 Euro
Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate
15. Januar 2024