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Fruchtsaftindustrie: 8,5 Prozent mehr Lohn

200 Euro Teuerungsprämie; 900 Euro Lehrlingseinkommen im ersten Lehrjahr

Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 30. Jänner 2023 einen erfolgreicher Abschluss erzielt.

 

Das Ergebnis im Detail:

 

  • Erhöhung der KV-Löhne um 8,5 Prozent
  • Überproportionale Erhöhung der Lehrlingseinkommen: 1. Lehrjahr – 900 Euro
  • Erhöhung der Zehrgelder um 8,5 Prozent
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 8,5 Prozent
  • Teuerungsprämie in der Höhe von 200 Euro
  • Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
  • Neuer Mindestlohn: € 1.942,71

 

Geltungstermin: 1. Februar 2023

Laufzeit: 12 Monate