Fruchtsaftindustrie: 7,64 Prozent mehr Lohn
1.000 Euro Lehrlingseinkommen im 1. Lehrjahr
Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiter:innen der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 5. März 2024 einen erfolgreichen Abschluss erzielt.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 7,64 Prozent
- Lehrlingseinkommen:
- 1. Lehrjahr: 1.000 Euro
- 2. Lehrjahr: 1.200 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.680 Euro
- 4. Lehrjahr: 1.820 Euro
- Erhöhung der Zehrgelder um 7,50 Prozent
- Erhöhung der DAZ um 7,62 Prozent
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
Neuer Mindestlohn: € 2.093,44
Geltungstermin: 1. Februar 2024
Laufzeit: 12 Monate
06. März 2024