Gewerbliche Gärtner: Stundenlöhne werden um 7,9 Prozent erhöht
Im Durchschnitt 9,8 Prozent mehr für Lehrlinge
Bei der am 18. Jänner 2024 stattgefundenen Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen konnte für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben ein positiver Abschluss erreicht werden.
Das Ergebnis:
- Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 7,9 % erhöht.
- Die Lehrlingseinkommen werden im Durchschnitt um 9,8 % erhöht.
Der neue Mindestlohn beträgt € 2.104,12
Geltungstermin: 1. März 2024
Laufzeit: 12 Monate
19. Januar 2024
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