Zum Hauptinhalt wechseln

Gewerbliche Gärtner: Stundenlöhne werden um 7,9 Prozent erhöht

Im Durchschnitt 9,8 Prozent mehr für Lehrlinge

Bei der am 18. Jänner 2024 stattgefundenen Lohnverhandlung mit der Bundesinnung der Gärtner und Floristen konnte für die DienstnehmerInnen in den gewerblichen Gärtner- und Landschaftsgärtnerbetrieben ein positiver Abschluss erreicht werden.

 

Das Ergebnis:

 

  • Die Stundenlöhne der Anlage A werden um 7,9 % erhöht.
  • Die Lehrlingseinkommen werden im Durchschnitt um 9,8 % erhöht.

 

Der neue Mindestlohn beträgt € 2.104,12

 

Geltungstermin: 1. März 2024

Laufzeit: 12 Monate

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte