Gewerbliche Wärmeversorgungsunternehmen: 10 Prozent mehr Lohn, maximal 400 Euro
Neuer Mindestlohn: € 2.485,87
Bei der KV Verhandlung am 7.12.2023 für die Arbeiter:innen in den gewerblichen Wärmeversorgungsunternehmen konnte folgender Abschluss erreicht werden:
- Erhöhung der IST-Löhne um 10% max. € 400,00
- Erhöhung der Mindestlöhne in den Grundstufen um 8,5 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 8,5 %
- Erhöhung der Erhöhung der 2. und 3. Schicht laut Vereinbarung
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens
- 1. Lehrjahr € 1.000,00
- 2. Lehrjahr € 1.182,65
- 3. Lehrjahr € 1.546,13
- 4. Lehrjahr € 2.028,95
- 1. Lehrjahr € 1.000,00
- Erhöhung der Entlohnung der Pflichtpraktikanten auf € 1.000,00
Neuer Mindestlohn: € 2.485,87
Geltungsbeginn: 1. November 2023
Laufzeit: 12 Monate
14. Dezember 2023
- Kostenloser Rechtsschutz
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