Gewerbliche Wärmeversorger: Löhne steigen um 4,8 Prozent
Neuer Mindestlohn von 2.580,33 Euro
Bei der KV-Verhandlung für die Arbeiter:innen in den gewerblichen Wärmeversorgungsunternehmen konnte folgender Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der IST-Löhne um 4,8 %
- Erhöhung der Mindestlöhne in den Grundstufen um 3,8 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 3,8 %
- Erhöhung der Zulagen der 3. Schicht und Nachtarbeit laut Vereinbarung
- Abschluss eines Zusatz-KV zur Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024
- Erhöhung des Lehrlingseinkommens:
- 1. Lehrjahr € 1.050,00
- 2. Lehrjahr € 1.270,00
- 3. Lehrjahr € 1.625,00
- 4. Lehrjahr € 2.110,00
Neuer Mindestlohn: € 2.580,33
Geltungsbeginn: 1. November 2024
Laufzeit: 12 Monate
30. Oktober 2024
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