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Gewerbliche Wärmeversorger: Löhne steigen um 4,8 Prozent

Neuer Mindestlohn von 2.580,33 Euro

Bei der KV-Verhandlung für die Arbeiter:innen in den gewerblichen Wärmeversorgungsunternehmen konnte folgender Abschluss erzielt werden:

  • Erhöhung der IST-Löhne um 4,8 %
  • Erhöhung der Mindestlöhne in den Grundstufen um 3,8 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um 3,8 % 
  • Erhöhung der Zulagen der 3. Schicht und Nachtarbeit laut Vereinbarung
  • Abschluss eines Zusatz-KV zur Mitarbeiterprämie für das Jahr 2024
  • Erhöhung des Lehrlingseinkommens:
    • 1. Lehrjahr € 1.050,00
    • 2. Lehrjahr € 1.270,00
    • 3. Lehrjahr € 1.625,00
    • 4. Lehrjahr € 2.110,00

Neuer Mindestlohn: € 2.580,33
Geltungsbeginn: 1. November 2024
Laufzeit: 12 Monate

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