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KV-Abschluss für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe

Löhne werden um 3,7 Prozent erhöht

Für das Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe konnte am 3. Dezember 2024 folgender Abschluss erzielt werden:

 

  • Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 3,7 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen im Durchschnitt um 3,8 %

 

Neuer Mindestlohn: € 1.954,14

 

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025

Laufzeit: 12 Monate

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
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