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Glasindustrie/Glashütten-Industrie: KV-Löhne um 10,1 Prozent erhöht

Neuer Mindestlohn beträgt 2.195,14 Euro

Nach langen und intensiven Gesprächen konnte am 6. Juni 2023 mit der Einigung bei den Kollektivvertragsverhandlungen in der Glasindustrie und Glashüttenindustrie eine weitere Branche der diesjährigen industriellen Frühjahrslohnrunde einen erfolgreichen Abschluss erzielen.

 

Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 9,67 %. 

 

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und -gehälter werden um 10,1 % erhöht. Die IST-Löhne und IST-Gehälter werden um 9,9 % erhöht. Damit konnte ein spürbarer Reallohnzuwachs für die Beschäftigten der Branche erreicht werden. Zudem konnten Steigerungen bei den Lehrlingseinkommen, den Zulagen, als auch Reise- und Aufwandsentschädigungen erzielt werden.

 

Der Abschluss im Detail:

 

• Die Mindestlöhne und -gehälter werden um + 10,1 % erhöht.

• Die IST-Löhne und -gehälter werden um + 9,9 % erhöht.

• Die Lehrlingseinkommen werden um + 10,1 % erhöht.

• Kollektivvertragliche Zulagen werden um + 10,1 % erhöht.

• Die innerbetrieblichen Zulagen werden um + 9,9 % erhöht.

• Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um + 9,67 % erhöht.

• Erweiterter Durchrechnungszeitraum bei Bereitschaftsdienst.

 

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

 

Neuer KV-Mindestlohn: € 2.195,14

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