Hefe- und Spiritusindustrie: +3,1 Prozent
Neuer Mindestlohn € 2.360,81 ab 1. Februar 2025
Die PRO-GE hat die Kollektivvertragsverhandlung für die Arbeite:innen der Hefe- und Spiritusindustrie erfolgreich abgeschlossen.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,1 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,1 Prozent
- Begünstigungsklausel für die Aufrechterhaltung der Überzahlung
- Erhöhung der Zulagen um 3,1 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 3,1 Prozent
Neuer Mindestlohn € 2.360,81
Geltungstermin: 1. Februar 2025
Laufzeit: 12 Monate
29. Januar 2025
- Kostenloser Rechtsschutz
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