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Hefe- und Spiritusindustrie: +3,1 Prozent

Neuer Mindestlohn € 2.360,81 ab 1. Februar 2025

Die PRO-GE hat die Kollektivvertragsverhandlung für die Arbeite:innen der Hefe- und Spiritusindustrie erfolgreich abgeschlossen.

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der KV-Löhne um 3,1 Prozent 
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,1 Prozent
  • Begünstigungsklausel für die Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • Erhöhung der Zulagen um 3,1 Prozent
  • Erhöhung der Zehrgelder um 3,1 Prozent

Neuer Mindestlohn € 2.360,81

Geltungstermin: 1. Februar 2025
Laufzeit: 12 Monate

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
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