KV-Abschluss Maschinenring-Service Kärnten
Verbesserungen für Arbeitnehmer:innen, die in Blaulichtorganisationen tätig sind
Bei der am 17.12.2024 stattgefundenen Kollektivvertrags-Verhandlung für das "Maschinenring-Service Kärnten eGen" wurde folgendes Ergebnis unter Ausgang einer rollierenden Inflation von 3,2 % erzielt:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,36 %
- Rahmenrechtliche Klarstellung für teilzeitbeschäftigte Dienstnehmer:innen
- Erfolgreiche rahmenrechtliche Verbesserung für Blaulichtorganisationen:
Ergänzung des § 12 Ziffer 4: Mitglieder, die nachweislich Angehörige einer anerkannten Blaulichtorganisation sind, haben das Recht, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber pro Kalenderjahr bis zu fünf Arbeitstage unter Fortzahlung ihres vollen Entgelts für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen ihrer Tätigkeit in der jeweiligen Organisation freigestellt zu werden. Die Mitgliedschaft ist durch eine entsprechende Bescheinigung der Organisation nachzuweisen, und die Termine sind rechtzeitig mit dem Arbeitgeber abzustimmen, um betriebliche Interessen zu berücksichtigen.
Neuer Mindestlohn beträgt € 1.879,00
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
18. Dezember 2024