KV-Abschluss Mineralölindustrie: +8,37 Prozent im Durchschnitt
Bis zu 8,5 Prozent mehr Lohn ab 1. Februar; Lehrlingseinkommen werden noch stärker erhöht
Am Montag, den 22. Jänner 2024 starteten die Kollektivvertragsverhandlungen in der Mineralölindustrie. Nach Mitternacht erreichten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA einen neuen Lohn- und Gehaltsabschluss. Das Verhandlungsergebnis sieht ab 1. Februar 2024 eine durchschnittliche Erhöhung von 8,37 Prozent der monatlichen Ist-Bezüge und der KV-Mindestbezüge vor. Die Erhöhung erfolgt gestaffelt bis maximal 8,5 Prozent der Bezüge. Die Vorrückungsbeträge werden ebenfalls gestaffelt erhöht.
Die Lehrlingseinkommen werden deutlich erhöht und betragen brutto ab 1. Februar 2024 im 1. Lehrjahr 1.200 Euro, im 2. Lehrjahr 1.500 Euro, im 3. Lehrjahr 1.800 Euro und im letzten Lehrjahr 2.220 Euro. Die Zulagen werden um 8,37 Prozent erhöht. Ausgangsbasis der Verhandlungen war die Jahresinflation von 7,8 Prozent.
Auch im Rahmenrecht wurden Verbesserungen vereinbart, wie zum Beispiel ein Anspruch auf verlängerte Pflegefreistellung für Mitarbeiter:innen mit erheblich behinderten Kindern, Prämien für Umschuler:innen bei einer erfolgreichen Lehrabschlussprüfung und Adaptierungen bei der Anrechnung im Konzern erbrachter Zeiten beim Jubiläumsgeld. Die Fortführung von bestehenden Arbeitsgruppen und des Branchenaustausches wurde ebenso vereinbart.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV-Mindeslöhne und IST-Löhne sowie der Vorrückungsbeträge:
- Beschäftigungsgruppen A-G: +8,50 Prozent
- Beschäftigungsgruppe H: +8,40 Prozent
- Beschäftigungsgruppe I: +8,30 Prozent
- Beschäftigungsgruppe J: +8,05 Prozent
- Beschäftigungsgruppe K: +7,80 Prozent
- Anhebung der Lehrlingseinkommen auf:
- 1. Lehrjahr: 1.200 EUR
- 2. Lehrjahr: 1.500 EUR
- 3. Lehrjahr: 1.800 EUR
- 4. Lehrjahr: 2.220 EUR
- Zulagen und Trennungskostenentschädigungen +8,37 Prozent
- Änderungen im Rahmenrecht
- Änderungen im Bereich der SEG-Zulagen
- Anrechnung von Dienstjahren innerhalb des Konzerns in Hinblick auf die Dienstjubiläen
Geltungstermin: 1. Februar 2024
Laufzeit: 12 Monate