Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie: + 3,4 %
Neuer Mindestlohn beträgt 1.987,30 Euro
Bei der Lohnverhandlung für die Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie am 17.12.2024 konnte folgender Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der KV- Löhne in allen Kategorien um 3,4 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,65 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 3,4 %
- Erhöhung der Zehrgelder auf steuerfrei max. € 30,00
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
Neuer Mindestlohn (LK 5 bis zu 4 Wochen): € 1.987,30
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte