KV-Abschluss Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie
8,0 bis 8,3 Prozent mehr Lohn rückwirkend mit 1. Jänner 2024
Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiter:innen in der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie konnte die PRO-GE am 16.2.2024 nachfolgenden Abschluss erzielen.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der KV- Löhne:
- Lohnkategorien 1 + 2 um 8,0 Prozent
- Lohnkategorien 3 + 4 um 8,2 Prozent, neuer Mindestlohn in der LK 4: € 2.164,32
- Lohnkategorie 5 um 8,3 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,0 Prozent
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 9,0 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Neuer Mindestlohn (LK 5 bis zu 4 Wochen): € 1.922,17
Geltungstermin: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate
19. Februar 2024