Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe
Mindestlohn von 2.000 Euro erreicht
Für das Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe konnte am 12. Dezember 2024 folgender KV-Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung aller Lohnkategorien um durchschnittlich 3,25 %
- Mindestlohn € 2.000,00 erreicht
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,25 %
Neuer Mindestlohn: € 2.013,51
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
18. Dezember 2024