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Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe

Mindestlohn von 2.000 Euro erreicht

Für das Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe konnte am 12. Dezember 2024 folgender KV-Abschluss erzielt werden:

  • Erhöhung aller Lohnkategorien um durchschnittlich 3,25 %
  • Mindestlohn € 2.000,00 erreicht
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,25 %  

Neuer Mindestlohn: € 2.013,51

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025

Laufzeit: 12 Monate

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte