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Sattler- und Lederwarengewerbe: 3,7 Prozent mehr Lohn

3,8 Prozent mehr Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner 2025

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Sattler- und Lederwarengewerbe konnte die PRO-GE am 5. Dezember 2024 einen Abschluss erzielen. Für das Verhandlungsteam war es wichtig, Festlegungen zum Ziel 2.000 Euro Mindestlohn zu erreichen. Mit diesem Abschuss konnten die ersten Schritte eingeleitet werden. Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,5 Prozent.

Das Ergebnis:

  • 3,7 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
  • 3,8 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • 2.000 Euro Mindestlohn: Umsetzung bis zum 31.12.2026 vereinbart

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.889,62.

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate

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