Zum Hauptinhalt wechseln

KV-Abschluss Teigwarengewerbe

3,3 Prozent mehr Lohn mit 1. Jänner 2025

Für die Arbeiter:innen im Teigwarengewerbe konnte konnte die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erzielen. 

Das Ergebnis:

Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,3 Prozent

Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.892,04 Euro

Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte