KV-Abschluss Teigwarengewerbe
3,3 Prozent mehr Lohn mit 1. Jänner 2025
Für die Arbeiter:innen im Teigwarengewerbe konnte konnte die PRO-GE nachfolgenden Abschluss erzielen.
Das Ergebnis:
Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,3 Prozent
Der neue kollektivvertragliche Mindestlohn beträgt 1.892,04 Euro
Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate
07. Januar 2025
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