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KV-Abschluss Textilgewerbe, Bekleidungsgewerbe, Kürschner- und Gerbergewerbe

KV-Löhne steigen um 9 Prozent

Bei der am 7.12.2023 gemeinsam stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die drei Bereiche Textilgewerbe, Kürschner- und Gerbergewerbe, Bekleidungsgewerbe konnte ein KV-Abschluss erzielt werden.

Trotz nach wie vor außergewöhnlicher Rahmenbedingungen, hoher Energie- und Rohstoffkosten einerseits und einer extremen Belastung durch die gestiegenen Preise für die Beschäftigten andererseits, wurde konstruktiv an einem Ergebnis gearbeitet.

Mit diesem Abschluss konnte die hohe Teuerung der letzten 12 Monate für die Beschäftigten der Branche abgegolten werden.

 

Die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 8,7 Prozent.

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 9 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne 
  • IST-Lohnempfehlung
  • 9 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen 
  • 9 Prozent Erhöhung allfälliger Zulagen, Zuschläge und Prämien 

Der neue KV-Mindestlohn beträgt:

  • € 1.811,31 (Bekleidungsgewerbe)
  • € 1.811,31 (Kürschner- und Gerbergewerbe)
  • € 1.814,77 (Textilgewerbe)

Geltungstermin: 1. Jänner 2024

Laufzeit: 12 Monate

 

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