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Textilreinigergewerbe: KV-Löhne steigen um 3,95 Prozent

Zielvereinbarung für Umsetzung von 2000 Euro Mindestlohn

Bei der am 13. November 2024 stattgefundenen Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein Abschluss erzielt werden.

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,95 % (die durchschnittliche Inflationsrate im vereinbarten Beobachtungszeitraum beträgt 3,55 %)
  • IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 4 Prozent
  • 2.000,- Euro Mindestlohn – Zielvereinbarung/Umsetzung bis zum 31.12.2026 

Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.882,68.

Geltungstermin: 1. Jänner 2025

Laufzeit: 12 Monate

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