Tiefkühlgewerbe: Plus von 8,7 Prozent für alle Lohnkategorien
Mindestlohn ab 1. Jänner: 1.950,13 Euro
Für das Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe konnte am 7. Dezember 2023 folgender KV-Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung aller Lohnkategorien um 8,7 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,7 %
Neuer Mindestlohn: € 1.950,13
Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024
Laufzeit: 12 Monate
14. Dezember 2023
- Kostenloser Rechtsschutz
- Finanzielle Unterstützungen
- Günstiger Urlaub
- Sparen mit der Mitgliedskarte