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Tiefkühlgewerbe: Plus von 8,7 Prozent für alle Lohnkategorien

Mindestlohn ab 1. Jänner: 1.950,13 Euro

Für das Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe konnte am 7. Dezember 2023 folgender KV-Abschluss erzielt werden:

 

  • Erhöhung aller Lohnkategorien um 8,7 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 8,7 % 

 

Neuer Mindestlohn: € 1.950,13

 

Geltungsbeginn: 1. Jänner 2024

Laufzeit: 12 Monate

 

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