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KV-Abschluss Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher

3,95 und 3,85 Prozent mehr Lohn und 100 Euro mehr Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner 2025

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Beschäftigten im Orthopädieschuhmacher- und Schuhmachergewerbe konnte die PRO-GE am 17. Oktober 2024 einen Abschluss erzielen. Trotz nach wie vor schwierigen Rahmenbedingungen wurde konstruktiv an einem Ergebnis gearbeitet. Besonderen Wert legte das PRO-GE Verhandlungsteam auf eine stärkere Erhöhung der Lehrlingseinkommen. Auf dem Weg zu 2.000 Euro Mindestlohn konnten mit diesem Abschluss die ersten Schritte eingeleitet werden.

Das Ergebnis im Überblick:

  • 3,95 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Orthopädieschuhmachergewerbe)
  • 3,85 Prozent Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne (Schuhmachergewerbe)
  • 12,5 bis 6,95 Prozent Erhöhung der Lehrlingseinkommen (+ 100,0 Euro pro Lehrjahr)
  • Vereinbarung über Zusatzkollektivvertrag zur Ermöglichung einer freiwilligen Teuerungs-/Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024 

Der neue KV-Mindestlohn beträgt:
€ 1.924,25 (Orthopädieschuhmachergewerbe)
€ 1.894,81 (Schuhmachergewerbe)

Geltungstermin: 1. Jänner 2025
Laufzeit: 12 Monate