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Frühjahrslohnrunde

KV-Abschluss Textilindustrie: +9,8 bis +10,8 Prozent

Besonders starke Erhöhungen für niedrige Einkommen erreicht.

In der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Textilindustrie hat die PRO-GE am 28. März 2023 den ersten Kollektivvertragsabschluss der diesjährigen Frühjahrslohnrunde erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 9,8 Prozent erhöht, in den untersten Lohngruppen A und B werden die Löhne mit 10,8 bzw. 10,4 Prozent stärker angehoben. Damit gelang auch ein großer Schritt Richtung 2.000 Euro Mindestlohn. Die Ist-Löhne steigen um 9,75 Prozent.

Das Ergebnis im Überblick:

  • 9,8 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne (Lohngruppe C-F)
  • 10,4 Prozent Erhöhung der Lohngruppe B
  • 10,8 Prozent Erhöhung der Lohngruppe A
  • 9,75 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
  • Lehrlingseinkommen + 9,8 Prozent 
  • Reiseaufwandsentschädigungen (kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung, sowie die Messegelder) + 9,5 Prozent 
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.800 Euro

Gültig ab: 1. April 2023

Laufzeit: 12 Monate