Frühjahrslohnrunde
KV-Abschluss Textilindustrie: +9,8 bis +10,8 Prozent
Besonders starke Erhöhungen für niedrige Einkommen erreicht.
In der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten der Textilindustrie hat die PRO-GE am 28. März 2023 den ersten Kollektivvertragsabschluss der diesjährigen Frühjahrslohnrunde erzielt. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne werden um 9,8 Prozent erhöht, in den untersten Lohngruppen A und B werden die Löhne mit 10,8 bzw. 10,4 Prozent stärker angehoben. Damit gelang auch ein großer Schritt Richtung 2.000 Euro Mindestlohn. Die Ist-Löhne steigen um 9,75 Prozent.
Das Ergebnis im Überblick:
- 9,8 Prozent Erhöhung der KV-Mindestlöhne (Lohngruppe C-F)
- 10,4 Prozent Erhöhung der Lohngruppe B
- 10,8 Prozent Erhöhung der Lohngruppe A
- 9,75 Prozent Erhöhung der IST-Löhne
- Lehrlingseinkommen + 9,8 Prozent
- Reiseaufwandsentschädigungen (kollektivvertragliche Reisekosten- und Trennungsentschädigung, sowie die Messegelder) + 9,5 Prozent
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt 1.800 Euro
Gültig ab: 1. April 2023
Laufzeit: 12 Monate
29. März 2023