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Arbeitslosenunterstützung für Leiharbeiter:innen aus dem SWF

Gewerkschaftliche Soforthilfe für Mitglieder

Arbeitslos gewordenen Leiharbeiter:innen steht nach einer Woche eine Unterstützung von 330,- Euro aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds zu. Sofern ein Monat nach dem arbeitsrechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses immer noch kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet wurde, stehen weitere 330,- Euro zu. Ehemals geringfügig beschäftigte Leiharbeiter:innen erhalten einmalig 80,- Euro.

Die Gewerkschaft PRO-GE zahlt ihren Mitgliedern das Geld sofort in bar aus und übernimmt die Antragstellung beim SWF.

Die Gewerkschaftliche Soforthilfe kann in allen Landes-, Regional- und Bezirkssekretariaten der PRO-GE in Anspruch genommen werden.

Nehmen Sie diese Unterlagen mit:

  • Lichtbildausweis
  • Lohnzettel, 
  • Dienstzettel/Arbeitsvertrag
  • Überlassungsmitteilung 
  • An- und Abmeldung bei der ÖGK (Österreichischen Gesundheitskasse)
  • Versicherungsdatenauszug (kostenlos bei der ÖGK erhältlich)

Als Mitglied auf der sicheren Seite!

Die PRO-GE kann bei dieser Gelegenheit auch überprüfen, ob bei deinem Arbeitsverhältnis alles korrekt war. Gibt es offene Ansprüche, helfen wir unseren Mitgliedern sie einzufordern. Wenn du mindestens 6 Monate Mitglied bist, vertritt dich die PRO-GE sogar ohne Zusatzkosten vor Gericht. 

Voraussetzungen für die Gewerkschaftliche Soforthilfe aus dem Sozial- und Weiterbildungsfonds (SWF):

  • Mindestens 2 Monate durchgängige Beschäftigung vor dem arbeitsrechtlichen Ende als überlassene/r Arbeitnehmer:in bei einem gewerblichen Überlasser in Österreich. Die Gewerkschaftliche Soforthilfe gilt nicht bei Beschäftigung bei einem gemeinnützigen Überlasser.
  • Das Arbeitsverhältnis darf nicht durch Arbeitnehmerkündigung, unberechtigten vorzeitigen Austritt oder berechtigte Entlassung beendet worden sein.
  • Eine Woche bzw. ein Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wurde noch kein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet.
  • Fristgerechter Antrag innerhalb von 6 Monaten nach dem arbeitsrechtlichen Ende.

WICHTIG: Die Unterstützung wird ohne Abzüge ausbezahlt. Sie gilt nicht als Einkommen, muss daher nicht versteuert werden und wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe angerechnet.

Noch Fragen? 

Infos per Video in deiner Sprache

Kostenlose Hotline für Leiharbeiter:innen: 0800 311 900

Die Leistungen des SWF findest du www.swf-akue.at.

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte