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Glasbe- und -verarbeitende Industrie: Lehrlingseinkommen und KV-Mindestlöhne + 6,5 Prozent

Erhöhung der Zulagen und Aufwandsentschädigungen von 6,3 bis 6,5 Prozent

Bei der am 21. Mai 2024 stattgefundenen Verhandlungsrunde konnte in der glasbe- und -verarbeitenden Industrie ein Lohnabschluss erzielt werden.

Ausgangsbasis für die diesjährigen Lohn- und Gehaltsverhandlungen war die von beiden Verhandlungsseiten außer Streit gestellte rollierende Inflation von 6,3 %. 

Hier der Abschluss im Detail:

  • Die Mindestlöhne werden um 6,5 % erhöht.
  • Die IST-Löhne werden um 6,3 % erhöht, max. € 350,-.
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 6,5, % erhöht.
  • Kollektivvertragliche Zulagen werden um 6,5 % erhöht.
  • Die innerbetrieblichen Zulagen werden um 6,3 % erhöht.
  • Reisekosten und Aufwandsentschädigungen werden um 6,33 % erhöht.
  • Ermächtigung einer steuer- und abgabenfreien Mitarbeiter:innenprämie

Der neue Kollektivvertrag tritt am 1. Juni 2024 in Kraft und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Neuer KV-Mindestlohn: € 2.034,08

Abschlussplakat Glasbe- und -verarbeitende Industrie 2024
Abschlussplakat Glasbe- und -verarbeitende Industrie 2024
A3 Abschlussplakat 2024
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